Die Buß- und Bettagswanderung 2020 fällt nun leider auch aus

Vom 2. November an ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts plus zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. In Kurzform: ein Haushalt plus zwei Personen aus zwei weiteren Haushalten. Ebenfalls erlaubt ist die Konstellation: ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen).

An dieser Regelung hat sich bis heute leider auch nichts geändert.

Bleibt gesund

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