Vom 2. November an ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts plus zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. In Kurzform: ein Haushalt plus zwei Personen aus zwei weiteren Haushalten. Ebenfalls erlaubt ist die Konstellation: ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen).
An dieser Regelung hat sich bis heute leider auch nichts geändert.
Bleibt gesund