Das ist doch eine gute Nachricht!
Das Land Berlin hebt die Kontaktbeschränkungen bei der Sportausübung auf. Sportsenator Andreas Geisel hat den Landessportbund darüber informiert, dass mit Wirkung zum 14. Juli 2020 der Mindestabstand von 1,5 Metern während der sportlichen Aktivität nicht mehr eingehalten werden muss. Diese Regelung gilt ausnahmslos für sämtliche Sportarten (Offiziell gibt es dann doch Einschränkungen z.Bsp. Drachenboot).
Grundsätzlich bleiben jedoch die anderen Regelungen (siehe unten / 23.06.2020) zunächst bestehen!
Der Sportbetrieb in den Vereinen und Verbänden soll größtmöglich in festen Trainingsgruppen und unter Einhaltung eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes durchgeführt werden. Ein vollständiger Trainingsbetrieb ist damit erlaubt.
Auf dem Vereinsgelände oder in den Sporthallen gelten weiterhin die grundsätzlichen Schutz- und Hygieneregeln wie das Abstandhalten von 1,5 Metern. In gedeckten Sportanlagen ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erforderlich (bis zum Beginn der jeweiligen Sporteinheit und danach).
Zur Kontaktverfolgung und sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen grundsätzlich Teilnahmelisten erstellt und vier Wochen vorgehalten werden.
Offizielle Pressemitteilung zur Änderung der Infektionsschutzverordnung (21.07.2020)
Der Berliner Senat hat in der Sitzung vom 21.07.2020 die Änderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die die aktuelle Pandemieentwicklung im Land Berlin sowie den zunehmenden Reiseverkehr berücksichtigen:
„Der Senat hat in diesem Zusammenhang unter anderem weitere Lockerungen im Sport beschlossen. Neben den schon bisherigen Möglichkeiten kontaktlosen Sport zu treiben, sind nun auch wieder Kontaktsportarten zulässig. So gelten für Mannschafts- und Gruppensport feste Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams.
Für Kampfsport gelten feste Trainingsgruppen von höchstens vier Personen zuzüglich des Funktionsteams, also der Übungsleitung. Die Zahl der insgesamt zulässigen Trainingsgruppen richtet sich nach der Größe der genutzten Sportanlage. Zudem ist das Tanzen für feste Tanzpaare ebenso gestattet wie die sportliche Nutzung von Segel- und Ruderbooten sowie Kanus, jedoch nicht für das Drachenboot.
Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen. Zudem ist eine Anwesenheitsdokumentation verpflichtend.
Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten ist bereits grundsätzlich zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Der Wettkampfbetrieb der übrigen Sportarten ist ab dem 21. August 2020 zulässig. Für deren überregionalen Ligenbetrieb wird der Wettkampfbetrieb ab dem 15. August 2020 zugelassen.“
Diese Regelungen gelten ausnahmslos für sämtliche Sportarten! Auf dem Vereinsgelände oder in den Sporthallen gelten weiterhin die grundsätzlichen Schutz- und Hygieneregeln wie das Abstandhalten von 1,5 Metern. In gedeckten Sportanlagen ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erforderlich (bis zum Beginn der jeweiligen Sporteinheit und danach). Nach wie vor gilt: Zur Kontaktverfolgung und sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen grundsätzlich Teilnahmelisten erstellt und vier Wochen vorgehalten werden.